Neugründer von Arzt- und Zahnarztpraxen haben lange Checklisten abzuarbeiten, bis sie das Ziel der Praxiseröffnung erfolgreich gemeistert haben. Angefangen von den Räumlichkeiten, der Ausstattung derselben mit Mobiliar und technischem Equipment bis hin zur Finanzierung des Projekts. Mit dem Start der täglichen Praxis beginnen alle Prozesse zu laufen, von der Leistungserbringung über deren Umsetzung in eine fundierte Honorarabrechnung bis hin zur Debitorenbuchhaltung und weitere mehr.
Gerade in den Anfängen als niedergelassener Arzt oder Zahnarzt sind die Finanzierungslimite bei der Hausbank oftmals fast ausgereizt. Ein zügiger Geldfluss sollte einsetzen, um sich etwas Luft zu verschaffen und die nun anfallenden variablen und fixen Kosten sicher decken zu können. Wer nachfinanzieren muss, bezahlt dies in der Regel mit einem höheren Zinssatz bei der Hausbank. Ist Factoring hier hilfreich oder eher nicht? Wie funktioniert Factoring? Factoring findet schon seit Jahren nicht nur mehr bei Privatpatienten Anwendung, sondern auch bei jeglichen Selbstbehalten der Patienten. Seien es IGeL-Leistungen bei Ärzten, Prophylaxemassnahmen und Selbstbehalte bei Zahnersatz, ästhetische Massnahmen wie z. B. Bleaching von Zähnen oder Plastische Operationen und weitere mehr. Als Praxis oder Medizinisches Versorgungszentrum fakturieren Sie dabei die erbrachten Leistungen wie gewohnt und übermitteln diese dann an den Factor. Dieser finanziert die Rechnungsbeträge für Sie vor und bringt diese dann zur Auszahlung auf Ihr Konto, häufig bevor der Patient den Ausgleich des Rechnungsbetrages beim Factor vorgenommen hat. Auf diese Weise verfügen Sie zeitnah nach Faktura über liquide Mittel, was die Betriebsfortführung finanziell sichern kann. Der entscheidende Vorteil hiervon ist, dass Factoring ohne zusätzliche Sicherheiten auskommt, auch in der Phase einer Insolvenz. In Deutschland finanzieren Factoringgesellschaften mittlerweile nicht nur mehr Selbstbehalte der Patienten, sondern auch alle Honorare der gesetzlichen Krankenversicherung, angefangen von den Festzuschüssen bis hin zur Quartalsabrechnung. Professionelles Debitorenmanagement durch den Factor Im ärztlichen Bereich ist das offene Full-Service-Factoring weit verbreitet. Der Factor übernimmt das Debitorenmanagement in Abstimmung mit dem Mandanten. Dazu zählen auch das Mahnwesen und die Beitreibung, falls diese notwendig wird sowie Korrespondenz mit Erstattungsstellen und Patienten. Somit verschafft sich eine Praxis oder ein Medizinisches Versorgungszentrum freie Ressourcen und kann sich in vollem Umfang auf seine Kerntätigkeit konzentrieren. Schutz vor Forderungsausfällen Im Gegensatz zur Industrie oder dem Handel besteht bei Factoringgesellschaften im medizinischen Bereich oftmals kein vollumfassender Ausfallschutz oder dieser ist an Bedingungen geknüpft. Eine Bedingung stellt die Bonitätsprüfung vor Behandlungsbeginn dar. Signalisiert der Factor nach Bonitätsprüfung den Ankauf der Forderung, liegt das Ausfallrisiko meistens auf Seiten des Factors. Fällt eine Bonitätsprüfung für den Patienten negativ aus, kann die Leistung ohne Übernahme des Ausfallrisikos an den Factor übermittelt werden. Ein Factor kann die Übernahme von Fällen ablehnen, wenn die Aussicht auf Ausgleich der Forderung verschwindend gering ist. In der Regel fallen Patienten darunter, deren Bonitätsanfrage aufgrund Überschuldung abgelehnt wird oder bereits eine ganze Reihe weiterer unbeglichener Forderungen mit Inkassostatus aufweisen. Welche Kosten kommen beim Factoring auf Sie zu? Als Kunde bezahlen Sie eine Gebühr, deren Höhe individuell festgelegt wird. Diese ist abhängig von folgenden Faktoren:
Die Factoringgebühr liegt ungefähr im Skontobereich und verursacht damit in der Regel keine Zusatzkosten eine Praxis, da die gewonnene Liquidität genutzt werden kann, um bei Lieferanten Einkaufsvorteile wie zum Beispiel Skonto zu nutzen. Was sollten Sie vermeiden? Entscheiden Sie sich für die Zusammenarbeit mit einer Factoringgesellschaft sollten Sie alle Selbstbehalte über den Factor abrechnen. Factoringgesellschaften bemerken, wenn Praxen selektieren und nur "die schlechten Zahler" via Factor abrechnen. Eine Selektion hat für eine Praxis Konsequenzen zur Folge, die von einer Erhöhung der Factoringgebühr bis zur Kündigung der Zusammenarbeit reichen. Die Factoringgebühren basieren auf einer Mischkalkulation, die das Abrechnen aller Fälle zugrunde legen. Ähnlich wie beim Solidarprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung, wo die Gesunden für die Kranken mitbezahlen. Nur mit den Kranken alleine lassen sich die Kosten nicht decken. Worauf sollten Sie achten? Vor Vertragsabschluss sollten Sie zwingend die Vertragsbedingungen lesen. Hier vor allem die Handhabung von Forderungsausfällen, ob und unter welchen Voraussetzungen Ihnen diese nicht rückbelastet werden. Sie sollten prüfen, ob Bonitätsanfragen in der Factoringgebühr enthalten sind oder Ihnen zusätzlich zur Factoringgebühr belastet werden. In wie weit Sie sich dazu entscheiden, "sichere Gelder" der gesetzlichen Krankenversicherung an einen Factor zu verkaufen, hängt von der individuellen Situation der Praxis ab. Sie sollten sich die Frage stellen, ob Sie die Zeit bis zur Auszahlung über die KZV überbrücken und damit in diesem Bereich auf einen Factor verzichten können oder wie sich die Factoringgebühr positiv für Sie auswirkt, wenn Sie diesen Bereich durch den Factor vorfinanzieren lassen. Holen Sie sich mehrere, aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht mehr als 3 Angebote ein und entscheiden dann. Fazit Nicht zuletzt durch die Flexibilität von Factoring und seine Kosteneffizienz verzeichnete diese Form der Zusatzfinanzierung in den letzten 10 Jahren starke Zuwächse. Je nach Situation einer Praxis können die erzielten Kosteneinsparungen auch deutlich über den Kosten für Factoring liegen. Aus diesen Gründen eignet sich Factoring nicht nur in der Anfangs- und Wachstumsphase einer Praxis, sondern auch bei Insolvenz und Restrukturierung.
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Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens sind oft nur so gut, wie das, was Lieferanten dazu beisteuern. In vielen Branchen ist die Auswahl eines Lieferanten ein wichtiger Erfolgsfaktor. Entscheidend dabei ist die Lieferantenbewertung. Sie soll ein zuverlässiges Bild geben, wie gut Sie mit einem Lieferanten zusammenarbeiten können.
Zahnarztpraxen und Zahnlabore benötigen Werkstoffe, Teile, Produkte und Dienstleistungen, um selbst Produkte und Dienstleistungen anbieten zu können. Sie beziehen diese Güter und Vorleistungen von Lieferanten oder Zulieferern. Die Zusammenarbeit, die Partnerschaft und die gegenseitige Verlässlichkeit zwischen einem Lieferanten und seinem Abnehmer können für den Erfolg und im Wettbewerb entscheidend sein. Warum sind Lieferanten wichtig Jeder Zahnarzt und jedes Zahnlabor ist darauf angewiesen, dass seine Lieferanten die benötigten Werkstoffe, Halbfertigteile und Ersatzteile in der erwarteten Menge und Qualität zum vereinbarten Termin und verhandelten Preis zur Verfügung stellen. Stimmt die Qualität nicht, beschweren sich beim Zahnlabor der Zahnarzt, beim Zahnarzt die Patienten und distanzieren sich möglicherweise. Tritt dies wiederholt auf, ist das für jeden Zahnarzt und Zahntechniker, der etwas auf die Qualität seiner Arbeit hält, eine Katastrophe. Nicht jeder Lieferant spielt dabei eine gleich wichtige Rolle. Manche liefern entscheidende Halbfertigteile und Ersatzteile. Andere erbringen für eine Praxis strategische Dienstleistungen, wie z. B. Treuhand. Andere liefern Werkstoffe und sind leicht austauschbar. In welche Kategorie welcher Lieferant fällt, muss ein Abnehmer im Einzelfall entscheiden. Wer die besten Partner sind, wie die Zusammenarbeit zwischen Lieferant und Abnehmer gestaltet wird – das sind die wichtigsten Aspekte der Lieferantenpolitik und Lieferantenbewertung. Lieferantenauswahl und Lieferantenmangement sind die zentralen Bausteine. Lieferantenauswahl als Basis für den Erfolg Die Lieferantenauswahl ist ein wichtiger, manchmal sogar ein erfolgskritischer Prozess für den Abnehmer. Er muss definiert und immer wieder überprüft und angepasst werden. Die wichtigen Prozesse der Lieferantenauswahl sind:
Bei der Lieferantenauswahl denkt man in erster Linie aus Sicht der Praxis oder des Zahnlabors in erster Linie an die benötigten Werkstoffe, Halbfertigteile und Ersatzteile. Sie ermöglicht auch die Erweiterung des Blickwinkels bei strategischen Fragen und Zielen. Welcher Partner/Lieferant kann mich z. B. in der Verbesserung der eigenen Abläufe und Prozesse unterstützen? Wer ist für mich der Richtige bei Fragen einer Expansion oder eines Standortwechsels? Mit welchem Partner kann ich für mich am besten einen neuen Internetauftritt umsetzen? Es gibt unzählige Beispiele. Lieferantenbewertung als wichtiger Teilprozess Im Mittelpunkt der Lieferantenauswahl steht das Bewertungsverfahren. Viele Faktoren sind dabei entscheidend für die Bewertung eines Lieferanten; diese Bewertungskriterien leiten Sie aus dem Anforderungskatalog ab. Meistens wird eine Punktbewertung oder ein Scoring-Verfahren eingesetzt, um den Erfüllungsgrad der unterschiedlichen Bewertungskriterien zu überprüfen und darzustellen. Auf Grundlage der verfügbaren Informationen müssen die Leistungsfähigkeit, die Stärken und Schwächen der potenziellen Lieferanten eingeschätzt werden. Folgende Kriterien müssen bei einer Lieferantenbewertung insbesondere beachtet werden:
Für Zahnarztpraxen und Zahnlabore sind regelmässige Rückstände von Produkten oder Falschlieferungen beim Lieferanten ein die Bewertung negativ beeinflussender Punkt. Reicht die Leistungsfähigkeit des Lieferanten nicht aus, nimmt die gesamte Wertschöpfungskette Schaden. Sie funktioniert nur, wenn der Lieferant die Anforderungen zuverlässig erfüllen kann. Fragestellungen bei der Lieferantenauswahl Bei der Lieferantenbewertung, in der Lieferantenauswahl und der Optimierung der Zusammenarbeit sind zahlreiche Aufgaben zu erfüllen. Im Einzelnen sollten Sie im Rahmen der Bewertung und Auswahl folgende Fragestellungen klären:
Kosten senken Der Aufwand, den eine Lieferantenbewertung und der Prozess der Lieferantenauswahl mit sich bringen, lohnt sich. Er ist dadurch gerechtfertigt, dass Kosten für Lagerhaltung, Wareneingangsprüfungen, Nachbesserungen und Reklamationen erheblich reduziert oder sogar ausgeschlossen werden können. Gute Lieferanten übernehmen wichtige Funktionen für ihre Kunden; das kann so weit reichen, dass sie komplette Prozesse übernehmen (zum Beispiel Verwaltung eines Konsignationslagers). Eine besondere Bedeutung für die Auswahl eines Lieferanten hat der Preis. Aber oft ist es schwierig, die Angebote und Preise der einzelnen Lieferanten miteinander zu vergleichen. Das macht erst eine Preisstrukturanalyse möglich. Entscheiden Sie sich für einen Lieferanten, machen Sie sich von ihm oft in besonderem Mass abhängig. Analysieren Sie vor der Entscheidung potenzielle Lieferanten intensiv und bewerten Sie diese. Sie können dazu zunächst auf der strategischen Ebene klären, worauf es Ihnen bei der Zusammenarbeit mit Lieferanten ankommt. Beschreiben Sie die Anforderungen an Ihre Lieferanten möglichst exakt und spezifisch. Haben Sie sich für einen Lieferanten entschieden bestehen immer Möglichkeiten, die Zusammenarbeit zu verbessern und die Leistungsfähigkeit des Lieferanten zu steigern. Beim Kundenservice ist es ganz entscheidend, dass die Qualität beim ersten Versuch die Erwartungen des Kunden erfüllt, besser noch übertrifft. Sie haben zwar oft die Möglichkeit nachzubessern, aber der Kunde nimmt die erste Fehlleistung ebenfalls wahr.
Anhand einer Vielzahl von Kriterien bewerten Kunden die Servicequalität. In folgende Dimensionen lassen sich diese zuordnen:
Regelmässig führt das Deutsche Institut für Service-Qualität Analysen zur Servicequalität von Unternehmen bzw. Branchen durch. Es prüft Kriterien in fünf Dimensionen:
Wie einzelne Problemfelder und Gestaltungsbereiche der Servicequalität erkannt, erlebt und empfunden werden, ist vor allem eine Frage der Unternehmenskultur und Mentalität der Führungskräfte und Mitarbeiter. Um den Stand Ihrer Servicekultur und Servicementalität zu messen, sollten Sie zunächst Ihre Serviceangebote beschreiben. Die Servicequalität wird massgeblich von den Führungskräften bestimmt. Bei Mitarbeitern und Kunden kommt nur das an, was von der Führung selbst vorgelebt wird. Alle Führungskräfte stehen deshalb in der Pflicht. Servicequalität umfasst alle Massnahmen, die Sie ergreifen, damit der Kunde sofort von Ihrem Service begeistert ist. Dabei sind folgende Aspekte wichtig:
Die Qualifikation der Mitarbeiter ist die entscheidende Voraussetzung für einen exzellenten und zuverlässigen Service. Für den direkten Umgang mit den Kunden sind nicht alle Mitarbeiter gleich gut geeignet. Manche können das besser, manche weniger gut. Wer einen guten und freundlichen Umgang mit Kunden pflegt, müssen Sie als Vorgesetzter erkennen. Machen Sie sich die jeweiligen Stärken Ihrer Mitarbeiter zu Nutze. Es beginnt mit der Auswahl der richtigen Mitarbeiter, insbesondere, wenn Sie Neueinstellungen planen. Sie sollten allergrössten Wert auf die Auswahl der Mitarbeiter legen, die Sie für geeignet halten, um mit Kunden direkt zusammenzuarbeiten. Im Umgang mit den Kunden und in der Vermittlung von Serviceleistungen sollten Sie bei Kandidaten vor allem deren Leidenschaft hierzu prüfen. Dass Mitarbeiter mit Kundenkontakt auch bei Problemen richtig reagieren, ist ebenfalls wichtig. Sie dürfen den Kopf nicht verlieren. Oftmals müssen sie improvisieren, Initiative entwickeln oder Regeln durchbrechen, um dem Kunden zu helfen. Die Mitarbeiter müssen dafür auch die entsprechenden Kompetenzen erhalten und damit verantwortungsvoll umgehen. Im Umgang mit Kunden sind folgende Kompetenzen wichtig:
Überlegen Sie gemeinsam mit Ihren Mitarbeitern, welche Kompetenzen Sie schulen müssen. Sie sollten dabei auch die Anforderungen der Kunden beachten. In jedem Fall sollten Sie Ihre Mitarbeiter psychologisch unterstützen. Als Vorgesetzter müssen Sie den Rücken stärken. Besonders die Mitarbeiter, die im ständigen Kundenkontakt stehen und sich regelmässig Beschwerden anhören müssen, benötigen Rückendeckung durch das Unternehmen. Bieten Sie diesen Mitarbeitern auch Kurse an, wie man mit Stress umgeht. Auch weitere andere Faktoren für eine exzellente Servicequalität sollten Sie mit Ihren Mitarbeitern besprechen und «üben»:
Arbeiten Sie beharrlich und konsequent an der Umsetzung einer exzellenten Servicequalität. Ihre Kunden danken es Ihnen und empfehlen Sie gerne weiter. Im Juni/Juli 2018 wird die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft treten und die bisherigen Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ersetzen. Davon betroffen sind praktisch alle Firmen, die Waren oder Dienstleistungen anbieten. Unternehmen haben noch knapp ein Jahr Zeit, um sich auf die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen einzustellen. Die bisher massgebende Richtlinie 95/46/EG wird mit Inkrafttreten der EU-DSGVO definitiv aufgehoben. Die wichtigsten Aspekte der Neuregelung im Überblick sind:
Ende des Adresshandels Es entfällt das sogenannte Listenprivileg, nach dem Adressen zu Werbezwecken weitergegeben werden dürfen. Künftig ist hierfür eine ausdrückliche Genehmigung der betroffenen Person erforderlich. Beweislastumkehr Bei Verstössen standen bisher die Behörden in der Nachweispflicht. Künftig gilt das umgekehrte Prinzip. Die Unternehmen müssen beweisen, dass sie rechtskonform arbeiten. Dokumentationspflicht Unternehmen müssen künftig dokumentieren, weshalb sie persönliche Daten verarbeiten. Sie sind zudem verpflichtet, die Sicherheitsmassnahmen konkret nachzuweisen. Mehr Transparenz Wer einem Unternehmen Daten überlässt hat künftig ein Recht zu erfahren, wie diese verarbeitet und verwendet werden. Unternehmen sind verpflichtet, ihre Kunden aktiv zu informieren, wenn die Daten beispielsweise für Werbezwecke verarbeitet werden. Die Auskunft muss dabei klar und verständlich formuliert sein. Datenmitnahme Wer einen bestimmten Dienst wechselt, soll bei Bedarf seine Daten mitnehme können. Recht auf Vergessen Künftig gibt es ein gesetzlich verbrieftes «Recht auf Vergessen». Die EU-DSGVO regelt dazu, wann nicht mehr benötigte Daten gelöscht werden müssen. Meldeauflagen Datenschutzverletzungen müssen der Europäischen Union und den betroffenen Personen in einem einheitlichen Verfahren gemeldet werden. Unternehmen sind stärker als zuvor verpflichtet, schnell zu reagieren. Erweiterte Definition von personenbezogenen Daten Als personenbezogene Daten gelten ausdrücklich IP-Adressen und andere «Online-Identifier». Es wurde eine Definition für das sogenannte Profiling eingeführt. Jegliche Form von automatisierter Datenbearbeitung, bei welcher die betreffenden Personendaten zur Analyse von gewissen persönlichen Aspekten einer natürlichen Person verwendet werden, fällt unter Profiling. Zur vermeintlichen Erleichterung und im selben Zusammenhang wurde die «Pseudonymisierung» eingeführt. Dies bedeutet, dass die entsprechenden Daten ohne zusätzliche Informationen nicht mehr einer identifizierbaren Person zugeordnet werden können. Für Anbieter von e-Health Dienstleistungen ist dies von besonderer Relevanz. Bei Verstössen drohen hohe Geldbussen Es geht jetzt neben einer gründlichen Bestandsaufnahme vor allem darum, Prozesse mit Blick auf den Datenschutz zu vereinheitlichen und Compliance-Regeln aufzustellen beziehungsweise anzupassen. Auch das Sicherstellen einer hohen Qualität personenbezogener Daten sollte auf der Tagesordnung der Unternehmen stehen. Bei Verstössen gegen die EU-DSGVO steht den Betroffenen ein Schadensersatzanspruch zu. Zusätzlich sind empfindliche Bussgelder vorgesehen. Die maximale Geldbusse beträgt bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4 Prozent des gesamten erzielen Jahresumsatzes im vorangegangenen Geschäftsjahr. Bei international agierenden Unternehmen wird der weltweite Jahresumsatz für die Bemessung der Geldbusse zugrunde gelegt. Grundsätzlich gilt die DSGVO für Datenbearbeitungen durch Unternehmen oder Niederlassungen mit Sitz innerhalb der Europäischen Union. Die Verordnung findet aber auch Anwendung, wenn personenbezogene Daten von EU-Bürgern durch ein Unternehmen mit Sitz ausserhalb der EU bearbeitet werden, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Das neue EU-Datenschutzrecht hat auch für Schweizer Unternehmen grosse Relevanz. Sobald ein Schweizer Unternehmen in der EU geschäftstätig ist oder mit Unternehmen in der EU Personendaten austauschen, ist die neue DSGVO anwendbar. |
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September 2020
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