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Probleme löst man nicht,
indem man sie auf Eis legt.

(Winston Churchill)

Das Grüne Rezept: Was ist das und worin liegen die Vorteile?

9/14/2020

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Das Grüne Rezept
© stock.adobe.com - Alexander Raths
Rezeptfreie Arzneimittel müssen Patienten seit 2004 aus eigener Tasche finanzieren. Solche Arzneimittel sind bei vielen Beschwerden erwiesenermassen gut wirksam. Seit gut 10 Jahren können Ärzte deshalb auf das grüne Rezept zurückgreifen. Dem Patienten dient es als eine Art Einkaufszettel oder Merkhilfe. Dem Apotheker macht das Formular klar, welches Präparat und welche Dosierung der Arzt für sinnvoll erachtet.

Auf rund jedem fünften Rezept, das hierzulande ausgestellt wird, steht ein rezeptfreies Arzneimittel. Für solche Verordnungen nutzen Ärzte das grüne Rezept, das bei Patienten noch immer Fragezeichen in den Augen auslöst.

Welche Bedeutung hat ein grünes Rezept?
Die grünen Vordrucke verwenden Ärzte aller Fachdisziplinen, wenn sie ein rezeptfreies Arzneimittel für die Behandlung als sinnvoll erachten. Im humanmedizinischen Bereich sind dies z. B. Präparate gegen Erkältungsbeschwerden, in der Zahnmedizin z. B. Präparate zur Prävention (Gel zur Fluoridierung etc.). Ab einem Alter von zwölf Jahren werden diese Präparate in aller Regel nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkasse erstattet; der Patient hat in der Apotheke den vollen Kaufpreis zu bezahlen.

In der Therapie zahlreicher Krankheitsbilder haben sich rezeptfreie Arzneimittel bewährt. Der Arzt hat auch die Möglichkeit, seine Therapieempfehlungen im Bereich apothekenpflichtiger Medikamente auf einem grünen Rezept festzuhalten. Diese Arzneimittel werden auch als OTC-Präparate bezeichnet, weil sie ohne Rezept über den Verkaufstisch der Apotheke gehen können ("over the counter", kurz OTC). Packungsgrösse und Dosierung können ebenfalls wie beim rosafarbenen Rezept vermerkt werden.

Blaues, grünes oder rosafarbenes Rezept - Was sind die Unterschiede?
Viele gesetzlich versicherte Patienten halten das rosafarbene Kassenrezept für den Normalfall, wenn sie eine Arztpraxis verlassen. Darauf vermerkt der Arzt rezeptpflichtige Arzneimittel, welche Apotheker nicht ohne ein solches Rezept abgeben dürfen. Die Kosten für das Arzneimittel werden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen; der Patient hat lediglich eine Zuzahlung in Höhe von fünf bis 10 Euro zu entrichten.

Bei privat versicherten Patienten gibt es blaue Rezepte, die sie zur Erstattung bei ihrer Krankenversicherung einreichen können.

Rosa und blaue Rezepte haben eine Gültigkeit von drei Monaten ab Ausstellungsdatum. Grüne Rezepte sind unbegrenzt gültig und können auch mehrere Monate bis Jahre nach dem Arztbesuch in der Apotheke eingelöst werden.

Ist die Wirksamkeit von Arzneimitteln auf grünen Rezepten geringer?
Nein. Je nach Einzelfall entscheidet sich der Arzt für die wirkungsvollste und zugleich sanfteste Therapie. Das grüne Rezept bedeutet, dass der Arzt eine rezeptfreie Arznei für das Mittel der Wahl hält und ihr z. B. wegen geringerer Nebenwirkungen den Vorzug vor einem verschreibungspflichtigen Medikament gegeben hat. Eine Verordnung auf dem grünen Rezept bedeutet also, dass es sich um ein wirksames und häufig gut verträgliches Arzneimittel handelt.

Ist ein grünes Rezept sinnvoll?
Das grüne Rezept erfüllt mehrere Aufgaben. Einerseits dient es dem Patienten als Merkhilfe. Andererseits weiss der Apotheker auf den ersten Blick, welches Arzneimittel der Arzt dem Patienten zukommen lassen möchte und übernimmt dann die Beratung des Patienten hinsichtlich Dosierung, Einnahmedauer und -schema, sofern nicht angegeben.

Darüber hinaus schafft die Verordnung eines Arzneimittels auf einem grünen Rezept Vertrauen. Für den Patienten wird ersichtlich, dass der Arzt Kauf und Einnahme des Arzneimittels für zwingend notwendig hält und es sich um ein wirksames Arzneimittel handelt, das wegen seines vorteilhaften Nutzen-Risikos-Profils frei von der Rezeptpflicht ist.

Ungefähr jede zweite in Deutschland ausgehändigte Arzneimittelpackung fällt in den Bereich der Selbstmedikation, was die Bedeutung des grünen Rezepts unterstreicht.

Muss ein grünes Rezept eingelöst werden?
Nein. Die Verordnung signalisiert allerdings dem Patienten, dass der Arzt das vermerkte Arzneimittel medizinisch für notwendig erachtet, auch wenn sich die gesetzliche Krankenversicherung nicht an den Kosten beteiligt. Oft werden gezielt OTC-Präparate für die Behandlung gewählt, weil sie weniger Nebenwirkungen haben oder durch pflanzliche Inhaltsstoffe besonders schonend wirken.

Teilweise beteiligt sich die gesetzliche Krankenversicherung dennoch an den Kosten für OTC-Arzneimittel. Diverse Krankenversicherungen haben in ihren erweiterten Satzungsleistungen festgehalten, unter welchen Bedingungen und zu welchem Anteil sie die vom Patienten getätigten Ausgaben für OTC-Arzneimittel erstatten. 

Die entstandenen Ausgaben können Patienten zudem als aussergewöhnliche Belastungen von der Einkommensteuer absetzen. Dazu ist es nötig, die grünen Rezepte eines Jahres und die Quittungen der dazugehörigen Apothekenbesuche aufzubewahren. Diesen Vorteil werden Ihnen Ihre Patienten danken.

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Gewerbemietvertrag: Was ist zu beachten?

6/29/2020

 
Gewerbemietvertrag: Was ist zu beachten?
© stock.adobe.com - Pictures4you
Existenzgründer sehen sich mit besonderen Herausforderungen konfrontiert, um ihrem Unternehmen zu einem erfolgreichen Start zu verhelfen. Neben einem Businessplan, der Finanzierung und der Betriebsausstattung steht der gewerbliche Mietvertrag im Fokus.

Gewerbliche Mietverträge müssen bestimmte Regelungen enthalten, die Vermieter und Mieter klären und im Vertrag festlegen müssen. Wirtschaftliche Nachteile sind sonst vorprogrammiert.

Die Vertragsparteien
Es gibt den bekannten Grundsatz "Kauf bricht nicht Miete". Dieser gilt nicht, wenn Vermieter und Veräusserer nicht identisch sind. Im Falle einer Veräusserung geht der Mietvertrag bei Nichtidentität dann nicht kraft Gesetzes auf den Erwerber über. Dies gilt auch, wenn ein vermietender Eigentümer bereits vor der Übergabe an den Mieter weiter veräussert. Der Mieter muss bei Eigentumswechsel im Besitz der Mietsache sein. Der Nachweis der Stellung des Vermieters entweder als Eigentümer oder zumindest als derjenige, der mit Zustimmung des Eigentümers vermietet, ist also wichtig. Für die Zeit bis zur Umschreibung des Eigentums sind vertragliche Regelungen dennoch meist erforderlich. Die gesetzlichen Regelungen sind abdingbar. Das bedeutet, es können abweichende Vereinbarungen getroffen werden.

Mietgegenstand: Mietfläche
Für eine optimale Mietsache oder umgekehrt für eine Fehlinvestition kann ein günstiges oder ungünstiges Flächenverhältnis entscheidend sein. Es sollten deshalb bereits frühzeitig aussagekräftige Planungsunterlagen vorliegen. Auf exakte Angaben (Flächenplan, Aufmass) ist sodann im Mietvertrag zu achten. Es macht wenig Sinn, Toleranzen bei den Flächenabweichungen, die nicht zu einer Anpassung der Miete führen sollen, ohne Kenntnis der Pläne zu verhandeln.

Es ist auch zu prüfen, ob in den Plänen ein normierter Flächenmassstab Verwendung findet, richtig benannt und durchgängig angewandt ist - oder ob es sich um ein "selbst gestricktes" Aufmass handelt. Flächen aus dem Flächenvorrat der DIN 277-1 (Stand Januar 2016) oder auch die Richtlinie MFG (Stand 01.06.2017) zur Berechnung der Mietfläche für gewerblichen Raum der Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e. V. können herangezogen werden. Die Ergebnisse unterschiedlicher Flächenberechnung können gravierend sein für den Grad der Anrechenbarkeit von Flächen und damit auch für die Beurteilung der Angemessenheit der Miete.

Mietgegenstand: Ausstattung
Von herausragender Bedeutung für eine optimale Nutzung und die Marktgerechtigkeit der Miete sind Qualität und Ausstattung des Mietgegenstandes. So früh wie möglich sollte deshalb die Bau- und Ausstattungsbeschreibung Gegenstand der Verhandlungen werden. Das gilt insbesondere für die Bereiche Klimatechnik, Schallschutz und Wärmedämmung. Diese Darstellungen sollten so lesbar und so verständlich wie möglich gestaltet werden. Gut beraten sind Mietinteressenten, wenn sie sich insoweit bei Fehlen eigener Sachkunde von einem Architekten, Bauingenieur oder sachkundigen Dritten die Darstellungen erläutern lassen.

Insbesondere das Schicksal von "Sonderwünschen" des Mieters (Kosten, Genehmigungsrisiko, Rückbau) sollte dabei genau geregelt werden.

Mietgegenstand: Bauantrag und Nutzungsänderungsantrag
Wenn - wie üblich - der Vermieter für die Beschaffung der Baugenehmigung oder Nutzungsänderung verantwortlich ist, sollte unbedingt frühzeitig geregelt werden, welche Auflagen seitens der Bauaufsicht, verbunden mit welchen Kosten, zu erwarten sind. Die Ausgestaltung der Verteilung dieser zusätzlichen Kosten zwischen den Vertragsparteien sollte ebenfalls geregelt werden. Der Vermieter hat im Zweifel die Baugenehmigung mit allen Auflagen zu erfüllen. Und zwar auf eigene Kosten und Risiko. Während dem Mieter das Risiko der Beschaffung von öffentlich-rechtlichen Genehmigungen für von ihm durchzuführende oder auf seinen (Sonder-)Wunsch hin vom Vermieter auszuführende bauliche Veränderungen übertragen wird.

Mietzweck
Der Vermieter hat grundsätzlich dafür einzustehen, dass dem Mieter die vereinbarte Nutzung des Mietobjekts auch ermöglicht wird. In Zeiten der COVID-19-Pandemie wird heftig darum gerungen, ob eine amtliche Verfügung einer Nutzungsuntersagung oder eine Einschränkung des Zugangs oder des Gebrauchs einen zum Mietminderung berechtigenden Mangel darstellt - oder ob im Falle einer Ablehnung eines Mangels die Anwendung der Regeln über die Anpassung des Mietvertrages an eine geänderte Geschäftsgrundlage in Betracht kommt.

Unabhängig der COVID-19-Pandemie müssen in jedem Falle die allgemeine Beschaffenheit und die Lage des Objekts für die vereinbarte Nutzung geeignet sein. Im Mietvertrag müssen mögliche Risiken einer Nutzungsbeschränkung so exakt wie möglich das Herstellungsrisiko und das Verwendungsrisiko abgrenzen. Grundsätzlich trägt das Herstellungsrisiko der Vermieter, das Geschäfts- oder Verwendungsrisiko grundsätzlich der Mieter.

Betriebspflicht und Konkurrenzschutz
Direkte Auswirkungen auf Regelungen zur vereinbarten Inbetriebnahme des Mietobjekts hat die Beschreibung des Mietzwecks. Wurde eine Betriebspflicht fixiert, hat der Mieter kaum Möglichkeiten, nachträglich Unzumutbarkeitsgründe gegen die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung eines laufenden Geschäftsbetriebs einzuwenden.

Dem Mieter steht Konkurrenzschutz auch ohne gesonderte vertragliche Vereinbarung zu (immanenter Konkurrenzschutz). Dabei geniesst der Mieter mindestens den Schutz gegenüber Konkurrenten auf dem gleichen Grundstück und auf einem dem Vermieter gehörenden Nachbargrundstück, wenn dort dieselben Hauptsortimente präsentiert und dieselben Kundenkreise angesprochen werden. Die Gewährung von Konkurrenzschutz wird häufig vertraglich ausgeschlossen, jedoch ist hier Vorsicht geboten. Unzulässig sind z. B. kombinierte Klauseln aus Betriebspflicht/Sortimentsbindung und Ausschluss des Konkurrenzschutzes in Einkaufscentern.

Untervermietung
Konkret im Mietvertrag bezeichnet sollte der Kreis der Nutzungsberechtigten sein. Geschieht dies nicht, besteht Streitpotenzial. Der Mieter kann das Mietverhältnis nach einer unberechtigten Untersagung der Untervermietung durch den Vermieter ausserordentlich fristlos kündigen. Der gänzliche Ausschluss des Kündigungsrechts in einem Formularvertrag bei verweigerter Zustimmung zur - berechtigten - Untervermietung ist unwirksam.

Gesetzliche Schriftform und Vertragslaufzeit
Ein Mietvertrag gilt für unbestimmte Zeit, wenn er die gesetzliche Schriftform nicht einhält und für längere Zeit als ein Jahr abgeschlossen wird. Ein langfristig abgeschlossener Vertrag kann dann auch vorzeitig mit - grob formuliert - 6-Monatsfrist minus 3 Werktagen zum Quartalsende gekündigt werden, sofern nicht ausnahmsweise eine derartige Kündigung treuwidrig wäre.

Vorliegende Gesetzesinitiativen wollen das ändern und zukünftig nur noch dem Erwerber und nicht mehr den Vertragsparteien das Recht gewähren, sich auf die Nichteinhaltung der gesetzlichen Schriftform zu berufen und den Mietvertrag vorzeitig zu kündigen. Auch wenn allgemein das Problembewusstsein für die Schriftformproblematik gewachsen ist, sollten typische Fehler vermieden werden wie: Mietvertrag und Anlagen bilden keine gedankliche Einheit; der Mietgegenstand ist nicht identifizierbar; bei mehreren gesamtvertretungsberechtigten Geschäftsführern unterzeichnen nicht alle. 

Auch aktuell noch häufig anzutreffende Schriftformheilungsklauseln helfen nicht, denn sie sind unwirksam.

Mietdauer und Mietzeit
Üblicherweise wird eine Festmietzeit vereinbart und dem Mieter ein einmaliges oder mehrfaches Optionsrecht auf Verlängerung der Mietzeit um einen bestimmten Zeitraum eingeräumt. Meist wird dann auch vereinbart, dass für die Optionszeit die Regelungen des Mietvertrags ,einschliesslich derjenigen zur Miethöhe und zur Wertsicherung, weitergelten.

Die Frist zur Ausübung des Optionsrechts sollte dabei nicht auf denselben Zeitpunkt gelegt werden, zu dem der Mieter einer automatischen Verlängerung der Mietzeit durch Widerspruch oder Kündigung entgegenwirken könnte. Es entsteht eher Verwirrung, wenn am letzten Tag des Mietverhältnisses einerseits die Option vom Mieter ausgeübt wird, und andererseits vom Vermieter das Mietverhältnis ordentlich gekündigt wird.

Anmietrechte, Sonderkündigungsrechte
Mieter wollen Flexibilität, Vermieter suchen Investitionssicherheit. Bereits im Mietvertrag können Ansprüche des Mieters auf zukünftig frei werdende Flächen im Objekt verankert werden, entweder zu gleich bleibenden oder auch zu geänderten Konditionen gegenüber dem Ursprungsmietvertrag.

Immer wieder werden auch bei langfristigen Mietverträgen Sonderkündigungsrechte des Mieters verhandelt, die ihm die Möglichkeit eines vorzeitigen Ausscheidens aus dem Mietverhältnis sichern. In der Regel ist das dann aber mit einem Entschädigungsanspruch des Vermieters (Plönale) für die entgangenen Mieten verknüpft.

Übergabe
Wird die Mietsache erst errichtet (Vermietung vom Reissbrett), so ist häufiger Diskussionspunkt der vertragsgerechte Zeitpunkt der Übergabe. Die Parteien sollten hier über den Zeitkorridor für die Übergabe, den Spätesttermin und die Folgen dessen Nichteinhaltung (Vertragsstrage, Kündigungsrecht) treffen.

Formulierungen, wonach dem Mieter das Mietobjekt bekannt ist, sollten vermieden werden. Wird dann noch auf die Erstellung eines Übergabeprotokolls verzichtet, fehlt es an einem exakten Status des Zustands der Mietsache bei Übergabe. Streit über Mängel und die Verantwortung für diese ist ebenso vorprogrammiert wie der Streit, wie die Mietsache ausgestattet war und wie die dementsprechend zurückzugeben ist (Rückbauthematik). Das Übergabeprotokoll ist später meist das Spiegelbild des Inhalts der Rückgabeverpflichtungen.

Hilfreich ist es, den Zustand der Mietsache nicht nur durch ein Übergabeprotokoll, sondern auch durch eine Videodokumentation als Protokollanlage zu vereinbaren und von einem entsprechenden Fachmann erstellen zu lassen und zu regeln, dass sich jede der Parteien auf den Inhalt dieser Dokumentation berufen kann.

Liegen bei der Rückgabe der Mietsache keine Beweise sichernden Dokumente vor, wie der Zustand bei Übergabe zu Beginn des Mietverhältnisses war, ist der Vermieter beweispflichtig dafür, dass der Mieter nicht vertragsgerecht zurückgegeben hat.

Miete, Wertsicherung und Gestaltungsspielräume
Aus Sicht des Vermieters sollten sogenannte Freimonate (mietfreie Zeit) ab Mietbeginn gewährt werden, aus Sicht des Mieters auf mehrere Jahre verteilt werden (Einsparung einer dann höheren Miete bei Wertsicherung).

Wirtschaftliche Vor- und Nachteile können die Vertragsparteien auch mit anderen Nuancen der Vertragsgestaltung "erarbeiten": Eine automatische Wertsicherung soll erst dann greifen, wenn der Verbraucherpreisindex eine bestimmte Schwelle überschritten hat (z. B. fünf Prozent Veränderung). Den Mieter schützt dies vor kontinuierlicher jährlicher Mietanpassung, die derzeit (noch) eine Erhöhung bedeutet.

Der Mieter wird häufig auch verhandeln, dass die Wirkung der Mietpreisänderung erst eintritt, wenn der Vermieter ihm eine entsprechende Nachricht zukommen lässt. Die Miete kann sich dann rückwirkend nicht ändern.

Mietvertragsparteien vereinbaren oft immer noch sogenannte Punkteregelungen (statt Prozenteregelungen), obwohl die entsprechenden Erhebungen über Punktwerte vom Statistischen Bundesamt schon 2002 nicht mehr veröffentlicht werden. Die Umrechnung erschwert daher insbesondere zum Nachteil des Vermieters so häufig die Handhabung praktikabler Wertsicherungsklauseln.

Trotz entgegenstehender Marktgepflogenheiten sind indexierte Staffelmieten nicht zulässig. Zulässig ist es lediglich, die letzte Staffel zu indexieren.

Oft wird auch übersehen, dass die wirksame Vereinbarung einer automatischen Wertsicherungsklausel grundsätzlich voraussetzt, dass das Mietverhältnis gegen den Willen des Mieters nicht vor Ablauf von zehn Jahren ordentlich gekündigt werden kann (Mietzeit und Option zusammengerechnet). Gerade wenn der Mieter beabsichtigt, im Laufe des Mietverhältnisses ein Untermietverhältnis einzugehen und hierbei die automatische Wertsicherungsklausel "mitnehmen" will, scheitert das dann, wenn die Laufzeit des Untermietverhältnisses im Sinne des hier gültigen Preisklauselgesetztes zu kurz ist.

Nebenkosten
Die vom Vermieter vorgeschlagene Nebenkostenvorauszahlung sollten Mieter. hinterfragen. Zwar darf der Vermieter grundsätzlich nur wirtschaftlich vertretbare Nebenkosten verursachen, ist aber andererseits nicht verpflichtet, die Nebenkosten kostendeckend zu kalkulieren. Die tatsächlichen Nebenkosten könnten deutlich höher liegen. Es kann für Mieter Sinn machen, sich vor Vertragsabschluss die letzten zwei oder drei Nebenkostenabrechnungen für das Gesamtobjekt und die sich hieraus für die Mietflächen ergebenden anteiligen Kosten vorlegen zu lassen.

Ein zweischneidiges Schwert kann eine Kappung oder Deckelung von Nebenkosten sein. Niedrige Nebenkostensockel können einerseits die Vermarktung für den Vermieter erleichtern. Andererseits entpuppt sich der vermeintliche Schutz manchmal als Offenbarung unwirtschaftlicher Gebäude. Denn die Deckelung oder Kappung wird gelegentlich teuer bezahlt durch ein Ausdünnen der in einzelnen Nebenkostenpositionen enthaltenen Dienstleistungen.

Grundsätzlich können nur präzise im Vertrag definierte Nebenkosten umgelegt werden, trotz Lockerung der Rechtsprechung. Gefährlich und zu vermeiden sind Generalklauseln. Eine Ausnahme gilt: Der blosse Verweis auf § 2 der Betriebskostenverordnung (Aufstellung der Betriebskosten) reicht aus, um alle dort genannten Betriebskosten umlegbar zu vereinbaren. Diese Aufstellung ist für gewerbliche Mietobjekte aber meist nicht ausreichend und daher gegebenenfalls zu erweitern. So fallen in der Regel auch Objektbewachungskosten und Hausverwaltungskosten an (letztere werden meist in Form eines prozentualen Anteils an der Miete vereinbart).

Sicherheitsleistung
Abhängig von der Grösse des Objekts und in Zeiten niedriger Zinsen kommen auch in gewerblichen Mietverträgen nicht selten Barkautionen zum Tragen. Wird dem Mieter wahlweise auch die Stellung einer Bürgschaft gestattet, wird der Vermieter verlangen, dass eine Bürgschaft auf erstes Anfordern gestellt wird. Es ist den Verhandelnden zu empfehlen, sich möglichst frühzeitig auf einen exakten Wortlaut der Bürgschaft zu verständigen, um Leerlauf zu verhindern.

Es gibt immer wieder Missverständnisse über das Recht des Vermieters zur Verwertung der Sicherheitsleistung während der Mietzeit, sowohl auf Vermieter- wie auch auf Mieterseite. Das Recht zur Inanspruchnahme besteht auch im Rahmen von gewerblichen Mietverhältnissen nur wegen titulierter oder unstreitiger Ansprüche des Vermieters.

Rückgabe der Mietsache
Viele Vermieter vertrauen zu optimistisch darauf, dass der Mieter ihnen im Zweifel die Rückgabe der Mietsache in einem Zustand schuldet, den der Vermieter auch einem Nachfolgemieter präsentieren kann. Dem ist allerdings rechtlich nicht so: Nur ihm Rahmen von Individualvereinbarungen kann der Vermieter vom scheidenden Mieter einen Neuvermietungszustand verlangen. In der Regel ist das kaum durchsetzbar. Auch in der Gewerberaummiete sind formularmässige Klauseln zur Endrenovierungsverpflichtung unwirksam.

Für Sonderwünsche des Mieters und Mietereinbauten ist schon im Rahmen der Vertragsverhandlungen wichtig zu wissen: Bauliche Veränderungen müssen auch dann zurückgebaut werden, wenn der Vermieter die baulichen Veränderungen ausdrücklich genehmigt hat. Diese Genehmigung ersetzt nicht die Zustimmung zum Verbleib der Ein- und Umbauten am Vertragsende. Entscheidend ist, ob der Vermieter ausdrücklich und nachweislich auf den Rückbau verzichtet hat. Zum Procedere sollte der Mietvertrag die notwendigen Modalitäten formulieren.

Übrigens ist es für beide Parteien gefährlich, zu spät mit den Verhandlungen über die Rückgabekonditionen zu beginnen. Taktische Überlegungen zur Zurückhaltung können zu Zeitnot führen und teuer werden. Es kann Sinn machen, wenn jede Partei zunächst für sich ein best-case- und ein worst-case-Szenario erstellt und dabei in der Gewichtung und Veranschlagung der Kosten deutlich trennt zwischen Rückbau, Instandsetzung, Schadensbeseitigung und Schönheitsreparaturen. Die Parteien treten mit diesen Überlegungen dann in die Verhandlungen über die Abwicklung ein. Diese Vorbereitung sollte frühzeitig erfolgen: Je nach Grösse und Komplexität sechs bis acht Monate vor Vertragsende.

Aufgrund der Komplexität empfiehlt sich grundsätzlich vor Vertragsabschluss eine fachkompetente Person mit zu involvieren. Auch wenn für die Beratung zusätzliche Kosten entstehen, sind diese gut investiert und verhindern Unstimmigkeiten, Unklarheiten und häufig auch Rechtsstreitigkeiten.

Diebstahl von Passwörtern - Wie kann ich mich davor schützen?

9/3/2019

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Diebstahl von Passwörtern - Wie kann ich mich davor schützen?
© sdecoret - stock.adobe.com
In den Medien sind Passwörter seit Jahren ein beliebtes Thema. Vom Spott für unkreative Standardkennwörter über den Diebstahl von Millionen Berechtigungsnachweisen bis zur Frage, wie zeitgemäss Passwörter heute eigentlich noch sind. Tatsache ist, dass die Anzahl der beruflich oder privat benötigten Passwörter steigt. Davon profitieren auch Cyberkriminelle, denn mit jeder Anwendung oder jedem neuen Gerät kommen neue Berechtigungsnachweise und damit für Hacker neue Einstiegsmöglichkeiten in die Systeme ihrer Opfer zu. Ihnen in die Hände spielen dabei eine schlechte Passworthygiene und moderne Angriffstools.

Sechs der gängigsten Angriffstechniken, die Hacker für das Knacken von Passwörtern nutzen und Tipps, wie man sich davor schützen kann.

Credential Stuffing
Beim Knacken von Accounts ist das sogenannte Credential Stuffing ein beliebtes Vorgehen von Cyberkriminellen. Zugangsdaten werden hierbei aus geleakten Datenbanken auf verschiedenen Plattformen getestet. Automatisierungs-Tools wie SentryMBA machen es dabei auch für unerfahrene Hacker sehr einfach, Passwörter und Nutzernamen auf einer Vielzahl von Webseiten gleichzeitig zu testen. Ein Grossteil des Login-Traffics in Onlineshops stammt bereits von Unbefugten. Besonderer Beliebtheit erfreut sich Credential Stuffing bei Elektronikhändlern und Webseiten von Fluggesellschaften.

Der Risikolevel ist hoch. Hacker versuchen Schätzungen zufolge täglich mehrere Millionen Konten mit Hilfe von Credential Stuffing zu knacken.

Es liegt vor allem an einer schlechten Passworthygiene, dass Cyberkriminelle mit dieser Methode so häufig ans Ziel kommen. Viele Nutzer verwenden noch immer ein und dasselbe Passwort für verschiedene Konten und Accounts. Wird dieses Passwort geleakt und landet in einer Datenbank im Darknet, sind alle Konten mit diesem Passwort in Gefahr. Deshalb sind für jedes einzelne Konto individuelle Benutzernamen und Passwörter unabdingbar. Beim Erstellen und Rotieren von Passwörtern helfen Passwort-Manager.

Phishing
Über Phishing, eine Form des Social-Engineerings, versuchen Cyberkriminelle über gefälschte Webseiten oder E-Mails an Zugangsdaten und Passwörter eines Internetnutzers zu gelangen. Phishing erfolgt am häufigsten über E-Mails, die betrügerische Links zu geklonten Webseiten oder einen bösartigen Anhang enthalten. Den ahnungslosen Opfern wird meist ein gefälschtes Anmeldeformular vorgesetzt, über welches die Betrüger sensible Anmeldenamen und Passwörter auslesen können.

Der Risikolevel ist hoch. Schätzungen zufolge beginnen 70 Prozent aller Cyberangriffe mit Phishing.

Vorsicht und Skepsis ist der beste Schutz vor Phishing-Angriffen. Benutzerkonten sollten ausnahmslos direkt über die Webseite des Anbieters im Browser aufgerufen werden und niemals über Links in E-Mails. Gründlich überprüft werden sollten die Absender einer E-Mail und Anhänge im Zweifelsfall nicht geöffnet werden. Bei sensiblen Accounts sollte generell immer eine Zwei- oder besser Multi-Faktor-Authentifizierung genutzt werden.

Password Spraying
Cyberkriminelle profitieren ähnlich wie beim Credential Stuffing auch beim Password Spraying von schlechter Passworthygiene. Die Angreifer testen in diesem Fall auf gut Glück beliebte und häufige Passwörter, wie zum Beispiel 123456, passwort, hallo123. Da die meisten Websites wiederholte Passwortversuche erkennen, nutzen Hacker dabei meist mehrere IPs, um ans Ziel zu kommen.

Der Risikolevel ist hoch. Laut einer Studie des britischen National Cyber Security Centre nutzen 75 Prozent der Unternehmen Passwörter, die in den Top 1000 der meisgenutzten Passwörter zu finden waren.

Dringend vermieden werden sollten einfallslose und beliebte Passwörter. Unbedingt geändert werden sollten vorinstallierte Hersteller- oder Standard-Kennwörter. Einen wichtigen Dienst können auch hier Passwort-Manager leisten.

Keylogging
Mit Hilfe einer speziellen Hard- oder Software protokollieren Hacker beim Keylogging die Eingaben eines Nutzers in die Tastatur, um auf diese Weise Zugangsdaten für sensible Accounts wie etwa Online-Banking oder Krypto-Wallets auszulesen. Voraussetzung ist dabei die Infizierung des Gerätes mit einer speziellen Keylogging-Malware oder das Anbringen von Keylogging-Hardware am Gerät selbst. Damit ist diese Form der Cyberattacke deutlich schwieriger zu infizieren, als etwa Password Spraying. Im Netz stehen allerdings mittlerweile viele verschiedene Keylogger und andere Spyware-Tools für jedermann zur Verfügung.

Der Risikolevel ist mittel. Keylogging ist aufwendig und kommt vor allem bei gezielten Angriffen oder staatlicher Spionage zum Einsatz.

Vor dieser Art des Passwortdiebstahls kann man sich weder mit starken Passwörtern noch mit vorsichtigem Verhalten schützen. Es bedarf einer guten Sicherheitslösung, die die Endpunkte vor jeder Art von Malware und bösartigen Aktivitäten schützt, um Keylogging-Infektionen und -Aktivitäten wirksam zu identifizieren und blockieren zu können.​

Brute-Force
Hacker versuchen bei einem Brute-Force-Angriff Passwörter oder Schlüssel durch automatisiertes Ausprobieren herauszufinden. Ein sogenannter Dictionary-Angriff, bei dem die Kriminellen in Sekundenschnelle ein Wörterbuch wahrscheinlicher und beliebter Passwörter ausprobieren, wie etwa Administrator oder 123456, ist die einfachste Form einer solchen Attacke. Das Hashen von geleakten Klartext-Passwörtern ist eine weitere Methode. Angreifer suchen dabei so lange die zu den zufällig ausgewählten Passwörtern gehörigen Hashwerte, bis ein Hashwert mit dem hinterlegten Hashwert übereinstimmt. Listen mit Hashwerten von oft verwendeten Passwörter, auch Rainbow Tabelle genannt, beschleunigen diesen Prozess.

Der Risikolevel ist niedrig. Da die Brute-Force-Methode sehr zeitaufwendig und teuer ist, ist das Risiko, Opfer zu werden, eher gering.

Cyber-Extortion
Kriminelle zwingen bei der relativ neuen Methode der Cyber-Extortion ihre Opfer zur direkten Herausgabe von Zugangsdaten, indem sie sie mit vermeintlich kompromittierendem Material erpressen. Die Betrüger behaupten meist, über sensible Informationen oder Videomaterial zu verfügen, etwa weil sie die Webcam oder den Mail-Account ihres Opfers zuvor gehackt hätten.

Der Risikolevel ist sehr niedrig. Das Risiko für Cyber-Erpressung ist sehr gering, obwohl bei den Opfern eine hohe Dunkelziffer bestehen dürfte.

Opfer von Cyber-Erpressung kann generell jeder Internetnutzer werden. Der Umgang damit ist stark situationsabhängig und reicht vom Einschalten der Polizei bis hin zum Ignorieren der Forderungen. Experten raten generell, den Forderungen der Erpresser niemals nachzukommen.

Fazit
Authentifizierungen mit traditionellen Passwörtern bleiben weiterhin Standard, auch wenn biometrische Zugangskontrollen wie Gesichtserkennung und Fingerabdruckscanner zukünftig eine immer wichtigere Rolle spielen werden. Umso wichtiger ist es, der Passwortsicherheit auch den Stellenwert zu geben, den sie verdient - gerade im Unternehmensumfeld. Dazu zählen nicht nur Massnahmen, die die Berechtigungsnachweise direkt betreffen, wie ausreichend starke Passwörter, Passwortrotationen oder das sichere Speichern von Zugangsinformationen, sondern auch Schutzmassnahmen, die darüber hinaus gehen. Sollte es Cyberkriminellen gelungen sein ein Konto zu knacken, braucht es vor allem Endpunktschutz-Lösungen, die Malwareinfektionen in Echtzeit identifizieren und stoppen, Verschlüsselungen durch Ransomware automatisch rückgängig machen und ungewöhnliches Verhalten, wie etwa ausserordentliche Datenaufrufe, melden.

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Künstlersozialabgabe: Eine Überraschung für manches Unternehmen

8/1/2019

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Künstlersozialabgabe als Überraschung für Unternehmen I praxis- & personalberatung wohlmuth
© Evgenia Smirnova - stock.adobe.com
Sie werden sich jetzt fragen, was haben Sie als Unternehmer mit der Künstlersozialabgabe zu tun? Viele Unternehmer glauben, dass sie davon nicht betroffen sind. Ein teurer Irrtum, denn fast jedes Unternehmen muss die Abgabe leisten. Bei Betriebsprüfungen kommt meist das böse Erwachen.

​Abgabepflichtig ist fast jedes Unternehmen, das selbstständige Dienstleister fürs Marketing beauftragt. Nur wenigen Unternehmen ist dieser Umstand bekannt, bis eine Sozialversicherungsprüfung erfolgt.

Künstlersozialabgabe - Was ist das überhaupt?
Die Künstlersozialkasse ist eine Einrichtung der gesetzlichen Sozialversicherung für selbständige Publizisten und Künstler. Die Versicherten bezahlen wie Arbeitnehmer nur die Hälfte der Beiträge für die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Die Künstlersozialkasse trägt die andere Hälfte. Die Absicherung wird finanziert zum Teil vom Bund und zum anderen Teil aus der Künstlersozialabgabe.

Wer unterliegt der Künstlersozialabgabe?
Die Künstlersozialabgabe ist für alle Unternehmen Pflicht, die selbstständige Künstler oder Publizisten beauftragen. Dazu gehören nicht nur typische Vertreter wie:
  • Presseagenturen, Bilderdienste, Buch- und Presseverlage
  • Chöre, Orchester und Theater
  • Fernsehen und Rundfunk
  • Hersteller von bespielten Bild- und Tonträgern
  • Kunsthändler und Galerien
  • Werbe- oder PR-Agenturen
  • Aus- und Fortbildungseinrichtungen für künstlerische oder publizistische Tätigkeiten

um nur die wichtigsten zu nennen. Abgabepflichtig sind auch alle Unternehmen, die Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit für ihr eigenes Unternehmen betreiben, sofern die Aufträge an selbstständige Künstler oder Publizisten erteilen - und zwar »nicht nur gelegentlich« (siehe § 24 Kunstlersozialversicherungsgesetz). Die Definition «nicht nur gelegentlich» heisst: Liegt die Gesamtsumme aller Honorare an Kreative im Jahr über 450 Euro, wird die Künstlersozialabgabe fällig. Es genügt also schon ein nicht allzu grosser Auftrag und die Abgabe wird fällig.

Hier ein paar Beispiele für abgabepflichtige Aufträge:
  • Sie beauftragen einen Werbegrafiker, eine Unternehmensbroschüre, ein Logo oder Visitenkarten zu erstellen.
  • Sie beauftragen einen Webdesigner eine Internetseite zu erstellen.
  • Sie buchen eine Band fürs Firmenjubiläum.
  • Sie lassen Ihre Texte für die Unternehmenswebsite von einem Texter schreiben.
  • Eine freie Journalistin schreibt Pressemitteilungen für Ihr Unternehmen.
  • Sie beauftragen eine Fotografen, um Produktfotos zu machen.
​
Wann wird die Künstlersozialabgabe fällig?
Sie müssen zahlen:
  • wenn Sie eine Einzelfirma, einen Einzelkaufmann oder eine GbR beauftragt haben.
  • unabhängig davon, ob der beauftragte Kreative in der Künstlersozialkasse versichert ist und unabhängig davon, wo er lebt. Auch für Kreative im Ausland sind Sie abgabepflichtig.
  • wenn ein Gesellschafter der beauftragten GmbH / UG als Selbstständiger gilt und überwiegend kreativ tätig ist (z. B. in einer Werbeagentur). Das monatlich an ihn bezahlte Gehalt ist dann abgabepflichtig.
  • bei Veranstaltungen nur dann, wenn Sie mehr als 3 Veranstaltungen im Kalenderjahr durchführen und das Auftragsvolumen insgesamt 450 Euro übersteigt.

Kann man die Künstlersozialabgabe umgehen?
Sie sind von der Zahlung befreit:
  • wenn Sie juristische Personen wie eine GmbH, AG, Ltd. e. V., OHG und KG beauftragt haben.
  • für nichtkünstlerische Leistungen eines Kreativen (z. B. ein Webdesigner hat Ihre Seite gestaltet und pflegt diese anschliessend. Hier ist nur die Gestaltung abgabepflichtig. Bei der Gestaltung von Drucksachen, ist nur die künstlerische Leistung abgabepflichtig, nicht aber die Druckkosten.).
  • für Betriebsfeiern, zu denen ausschliesslich Betriebsangehörige und gegebenenfalls ihre Partner eingeladen sind.

Wie berechnet sich die Künstlersozialabgabe?
Die Abgabe beträgt einen pauschalen Prozentsatz von den Zahlungen an selbstständige Künstler und Publizisten. Bis zum 30. September jedes Jahres wird die Höhe vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales festgesetzt und den abgabepflichtigen Unternehmen zusammen mit der Versendung des Meldebogens für das abgelaufene Kalenderjahr mitgeteilt.

Für das Kalenderjahr 2019 liegt der Satz bei 4,2 Prozent. Haben Sie Rechnungen von Fotografen, Grafikern oder Webdesignern in Höhe von 5'000 Euro erhalten und bezahlt, dann müssen Sie darauf 4,2 Prozent Künstlersozialabgabe, also 210 Euro, bezahlen. Die Abgabe bezieht sich jeweils auf den Nettobetrag einer Rechnung. Auf die ausgewiesene Umsatzsteuer ist keine Künstlersozialabgabe zu entrichten.

Nicht gestattet ist eine Vereinbarung mit dem Künstler, die Künstlersozialabgabe von dessen Honorar abzuziehen. Derartige Vereinbarungen sind nichtig.

Wie muss die Künstlersozialabgabe bezahlt werden?
Nehmen Sie als Unternehmen Leistungen selbstständiger Künstler und Publizisten in Anspruch, müssen Sie am Meldeverfahren teilnehmen. Der erste Schritt ist eine formlose telefonische oder schriftliche Meldung bei der Künstlersozialkasse. Diese prüft dann die Abgabepflicht und stellt sie in einem Bescheid fest.

Rechnungen kreativ Schaffender sammeln Sie im Laufe eines Jahres und ermitteln den Gesamtbetrag. Davon dürfen Sie abziehen:
  • die Mehrwertsteuer
  • Reisekosten
  • Bewirtungskosten
  • Zahlungen an juristische Personen (z. B. GmbHs, OHGs, KGs)

Der jährliche Betrag für das Kalenderjahr ist dann jedes Jahr bis zum 31. März an die Künstlersozialkasse zu melden. Für das Kalenderjahr 2019 also bis zum 31. März 2020. Ein entsprechendes Formular finden Sie auf der Internetseite der Künstlersozialkasse. Aufgrund dieser Meldung berechnet die Künstlersozialkasse den zu zahlenden Betrag.

Sind Sie bei der Künstlersozialkasse erfasst und kommen Ihren Meldepflichten nicht nach, schätzt diese eine fällige Künstlersozialabgabe. Berichtigen lässt sich diese Schätzung nur durch Abgabe einer Meldung. 

Aufzeichnungen über bezahlte Honorare an Kreative sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren.

Wer überprüft die korrekte Abführung der Abgaben?
Im Rahmen von Sozialversicherungsprüfungen übernehmen die Betriebsprüfer der Deutschen Rentenversicherung die Überprüfung.

Seit 2015 wurden die Prüfungen verschärft. Unternehmen, welche bereits bei der Künstlersozialkasse erfasst sind und Arbeitgeber mit mehr als 19 Beschäftigten werden mindestens alle vier Jahre geprüft. Darüber hinaus hat die Künstlersozialkasse ein eigenes Prüfrecht und kann branchenspezifische Schwerpunktprüfungen sowie anlassbezogene Prüfungen durchführen.

Was passiert, wenn die Abgabe nicht korrekt bezahlt wurde?
Bei der nächsten Betriebsprüfung drohen dann Nachzahlungen für die letzten fünf Jahre, Säumniszuschläge und eventuell sogar bis zu 50'000 Euro Bussgeld.

Ist ein Widerspruch gegen Nachzahlungsbescheide möglich?
Ja, unter Einhaltung der Frist von einem Monat. Zu einem späteren Zeitpunkt ist ein Widerspruch gegen einen Bescheid der Deutschen Rentenversicherung oder der Künstlersozialkasse nur noch in Ausnahmefällen möglich.
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