praxis- & personalberatung wohlmuth
  • der service
    • abrechnungsberatung
    • praxis start-up
    • praxis check
    • praxismarketing
    • praxismanagement
    • praxispersonal
    • qualitätsmanagement
  • wer sind wir
    • unser leitbild
  • projekte
  • partner
  • blog
  • kontakt

Probleme löst man nicht,
indem man sie auf Eis legt.

(Winston Churchill)

E-Commerce im Gesundheitswesen droht neues Ungemach

11/5/2018

0 Kommentare

 
Bild
© Quelle: stock.adobe.com - Nestor
Onlinehandel kennt man inzwischen nicht nur im Bereich Bekleidung, Elektronik und Lebensmittel, sondern auch im Gesundheitswesen. Apotheken, Augenärzte und auch Zahnarztpraxen zum Beispiel bieten ihren Patienten den Service freiverkäufliche Arzneimittel oder andere Produkte online zum Kauf an. Ein Online-Shop war, je nach Produktvielfalt, schnell eingerichtet und in Betrieb genommen.

Stichtag 01.01.2019
Mit Stichtag 01.01.2019 droht neues Ungemach: Das Verpackungsgesetz tritt in Kraft und nimmt all jene Unternehmen in die Pflicht, die Verpackungen in Umlauf bringen, also auch Onlinehändler.

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) tritt an die Stelle der bislang geltenden Verpackungsverordnung. Wie sein Vorgänger fordert es von allen Händlern und Herstellern, die mit Ware befüllte Verkaufsverpackungen erstmalig in Umlauf bringen, eine Kostenbeteiligung an der Entsorgung und dem Recycling der Verpackungsmaterialien - allerdings mit deutlich mehr Vehemenz.

Bei Nichtbeachtung der Vorgaben drohen empfindliche Sanktionen, die von hohen Geldbussen bis zu Verkaufsverboten reichen. Will man diese vermeiden, sollte man sich daher schon jetzt die "Lizenz zum Verpacken" besorgen.

Neue Registrierungspflicht
Neben der Pflicht zur Beteiligung an den Kosten für Entsorgung und Recycling durch ein sogenanntes "Lizenzentgelt", das betroffene Unternehmen an eines der neun deutschen dualen Systeme zahlen müssen, führt das VerpackG zusätzlich eine Registrierungspflicht ein. Diese muss bei LUCID. der Datenbank der neu geschaffenen Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR), vorgenommen werden. Als Kontrollorgan des VerpackG eingeführt, laufen bei der ZSVR alle Informationen - sowohl von den dualen Systemen wie auch von den Unternehmen - zusammen. Die Stelle wird ab Januar 2019 im Sinne der Transparenz zudem ein öffentlich einsehbares Register über alle registrierten Unternehmen online stellen, das zu fairen Marktbedingungen beitragen soll.

Das folgende Video fasst die Verpackungslizensierung für Onlinehändler kurz und knapp für Sie zusammen:
Verpackungen lizensieren
Unabhängig von der Art der Verpackung, der in Umlauf gebrachten Menge, dem Vertriebsweg (online/offline) oder der Grösse des Gewerbes muss sich im Sinne des VerpackG ausnahmslos jeder Händler, der verpackte Produkte an private Endverbraucher vertreibt, mittels einer Verpackungslizensierung an einem dualen System beteiligen.

Unabhängig, ob Versandkarton, Packband, Styropor, Luftpolsterfolie oder Seidenpapier: Das VerpackG schliesst alle Verpackungsmaterialien mit ein, die typischerweise beim privaten Endkonsumenten zu Hause als Abfall entsorgt werden - und zwar ab der ersten befüllten Verpackung. Sowohl Produktverpackungen als auch Versandverpackungen und Serviceverpackungen fallen unter die Kategorie Verkaufsverpackungen, auf die das VerpackG abzielt.

Vergleichsweise geringe Kosten
Ein Rechenbeispiel von Lizenzero, dem Onlineshop für Verpackungslizensierung des Dualen Systems Interseroh, zeigt: Bringt ein Händler in einem Jahr z. B. 2'500 kleine Kartons samt Packband und Füllmaterial aus Papier in den Verkehr, beläuft sich sein zu leistender Lizensierungsbeitrag auf 49 Euro (Änderungen vorbehalten) für ein Jahr. Der lizensierende Händler trägt durch die Beteiligung dieser Verpackungsmenge und dessen Recycling zu einer Einsparung von über einer halben Tonne Primärrohstoffen bei.

Ein vergleichsweiser geringer Betrag, mit Hilfe dessen jeder Händler zum Schutz der Umwelt seinen Beitrag leisten und im Sinne der Nachhaltigkeit agieren kann.

Konsequenzen bei Verstössen
Kommt ein Händler seinen Pflichten aus dem VerpackG nicht nach oder meldet falsche Mengen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar. Damit läuft er Gefahr, ein Bussgeld von bis zu 200'000 Euro und/oder einem Verkaufsverbot belegt zu werden. Die Transparenz, die das öffentlich einsehbare Register der Zentralen Stelle ermöglicht, kann ausserdem zu Abmahnungen durch Wettbewerber führen.

Fazit
Angst oder sich in Panik versetzen muss man keinesfalls. Zumal insbesondere in Arzt- und Zahnarztpraxen die Versandmengen sehr gering sein dürften, im Vergleich zu grossen Versandhändlern.
0 Kommentare

    RSS-Feed

    View my profile on LinkedIn

    Kategorien

    Alle
    Abrechnungsfragen
    Arbeitszeit
    Ausbildung
    Betriebsprüfung
    Change Management
    Controlling
    Datensicherheit
    E Commerce
    Entgeltfortzahlung
    Existenzgründung
    Finanzen
    Freelancer
    Führung
    Geschäftsausstattung
    Kommunikation
    Kündigung
    Marketing
    Medizintourismus
    Minijob
    Mobbing
    Motivation
    Online Marketing
    Outsourcing
    Personalführung
    Personalmanagement
    Personalrekrutierung
    Qualitätsmangement
    Selbstmanagement
    Teamarbeit
    Tipps
    Unternehmensführung
    Unternehmenskultur
    Zeitmanagement

    Archiv

    September 2020
    Juni 2020
    November 2019
    September 2019
    August 2019
    Juli 2019
    Juni 2019
    Mai 2019
    März 2019
    Februar 2019
    Januar 2019
    Dezember 2018
    November 2018
    Mai 2018
    April 2018
    Februar 2018
    Januar 2018
    Oktober 2017
    September 2017
    August 2017
    Juli 2017
    Juni 2017
    Mai 2017
    April 2017
    März 2017
    Februar 2017
    Januar 2017
    Dezember 2016
    Oktober 2016
    September 2016
    August 2016
    Juli 2016
    Juni 2016
    April 2016
    März 2016
    Februar 2016

Impressum | Datenschutz | AGB
© 1994 - 2021 CONMEDICON UG (haftungsbeschränkt) - Alle Rechte vorbehalten.
  • der service
    • abrechnungsberatung
    • praxis start-up
    • praxis check
    • praxismarketing
    • praxismanagement
    • praxispersonal
    • qualitätsmanagement
  • wer sind wir
    • unser leitbild
  • projekte
  • partner
  • blog
  • kontakt