Zeitwertkonto: Fragen und Antworten

Zeitwertkonto: Fragen und Antworten

Mit einem Zeitwertkonto können Arbeitnehmer ihre Lebensarbeitszeit flexibel gestalten. Auch werden damit längere Auszeiten vom Job, etwa für Weiterbildungen, Familienaufgaben oder den vorgezogenen Ruhestand ermöglicht. Mit Zeitwertkonten können Unternehmen die Arbeitszufriedenheit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter steigern und werden attraktiver für qualifizierte Fach- und Führungskräfte.

Was ist ein Zeitwertkonto?

Ein Zeitwertkonto, auch Wertguthaben, Langzeitkonto oder Langzeitarbeitskonto genannt, hält die Abweichung der geleisteten Arbeitszeit von der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit fest. Es dient dazu, Arbeitszeit und Arbeitsentgelt für eine spätere bezahlte Freistellung von der Arbeit anzusparen. Zwecke der Freistellung sind meist eine verlängerte Elternzeit, Pflegezeit, Fort- und Weiterbildung, Sabbatical oder Vorruhestand.

Für wen ist ein Zeitwertkonto geeignet?

Grundsätzlich können Unternehmen Langzeitkonten mit allen unbefristet beschäftigten Mitarbeitern vereinbaren. Egal, ob Berufsanfänger, Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigte. Als rechtlich bedenklich wurden nach einem Urteil des Bundesgerichtshof lediglich Zeitwertkonten für die Chefetage, wie z. B. Geschäftsführer, eingestuft.

Welche Vorteile bietet ein Zeitwertkonto?

Arbeitnehmern bieten Zeitwertkonten finanzielle Vorteile. Überstunden, Urlaubsgeld, Boni oder Provisionen werden ihnen nicht ausbezahlt, sondern als Gutschrift auf dem Langzeitkonto steuer- und sozialabgabenfrei angespart. Erst bei der Auszahlung in der Freistellungszeit werden die Abgaben fällig, wie etwa bei einem Sabbatical oder in der Übergangsphase zwischen Beendigung der Arbeitstätigkeit und dem Beginn der Rentenzahlungen. Damit wird das Entgelt über einen längeren Zeitraum gestreckt und wirkt sich positiv auf den Lohnsteuersatz aus. Darüber hinaus fällt auf dem Langzeitkonto für Zinsen keine Abgeltungssteuer an. Arbeitgeber müssen erst in der Auszahlungsphase Lohnsteuer und Sozialabgaben abführen.

Was müssen Arbeitgeber beachten?

Es müssen strenge Vorgaben erfüllt werden, um in den Genuss der Vorteile von Zeitwertkonten zu kommen. Dazu müssen Zeitguthaben in Geldbeträge umgerechnet und Wertguthaben in Euro ausgewiesen werden. Unternehmen müssen garantieren, dass sie den Mitarbeitenden mindestens den angesparten Geldbetrag auszahlen. Grundlage hierfür ist stets eine individuelle schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die bei Bedarf den Finanzbehörden vorgelegt werden kann.

Bei der Einzahlung ist bei Höhe und Gesamtumfang besondere Vorsicht geboten. In der Freistellungszeit müssen Wertguthaben vollständig aufgebraucht werden können. Darüber liegende Beträge sind bereits während der Ansparphase steuer- und sozialabgabenpflichtig. Unternehmen sollten je nach Ausgestaltung die Zeitwertkonten jährlich überprüfen. Es drohen Nachzahlungen bei unangemessen hohen Wertguthaben.

Was passiert bei einem Arbeitgeberwechsel?

Ein Mitarbeiter kann beim Wechsel eine Übernahme des bestehenden Langzeitkontos beantragen. Der neue Arbeitgeber muss dem Antrag nicht zustimmen. Unternehmen sollten eine Übertragung des Wertguthabens nicht vorschnell ablehnen. Man könnte einen Wunschkandidaten mit einem kategorischen Nein abschrecken.

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